SIMPTESTCERT hat den Status einer von der Europäischen Kommission autorisierten und benannten Stelle erhalten, für die Umsetzung von Aufgaben, die mit der Konformitätsbewertung verbunden sind, gemäß der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, eingeführt in das polnische Recht durch die Verordnung des Wirtschaftsministers vom 21. Oktober 2008 über die grundlegenden Anforderungen für Maschinen (GBl. von 2008, Nr. 199, Pos. 1228).
Im Rahmen der besessenen Notifizierung setzen wir die mit der Bewertung von Maschinen verbundenen Aufgaben um – EG-Baumusterprüfung.
Die EG-Baumusterprüfung ist ein Verfahren, nach dem die Einheit feststellt, dass der repräsentative Maschinentyp, der in der Anlage Nr. 5 zur Verordnung des Wirtschaftsministers vom 21. Oktober 2008 über die grundlegenden Anforderungen für Maschinen (GBl. von 2008, Nr. 199, Pos. 1228) enthalten ist, die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Die Einheit stellt ein Zertifikat der EG-Baumusterprüfung aus, das die Grundlage für die Ausstellung der „Konformitätserklärung“ durch den Hersteller und Kennzeichnung der Maschine mit dem CE-Zeichen ist.
Die detaillierten Richtlinien, Anforderungen und Vorgehensweisen sind im Zertifizierungsprogramm PC-OZM – Zertifizierungsprogramm – Konformitätsbewertung von Maschinen enthalten. Das Zertifizierungsprogramm wird auf Kundenwunsch zur Verfügung gestellt.
Bewertung von Maschinen und Geräten, die im Bereich der Mindestanforderungen eingesetzt werden
SIMPTESTCERT bietet als auf dem Markt anerkannte Einheit Interessenten Feststellungsarbeiten im Bereich der Bewertung von Maschinen, die während der Arbeit von Mitarbeitern genutzt werden, an.
Wir führen vorläufige, periodische und spezielle Kontrollen von Maschinen durch.
Dieses Angebot ist an Arbeitgeber ausgerichtet, die verpflichtet sind, die Sicherheit der Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Pflichten zu gewährleisten, kraft Gesetzes – Arbeitsgesetzbuch vom 26. Juni 1974 (GBl. Nr. 24, Pos. 141 mit nachträglichen Änderungen) sowie Verordnung des Wirtschaftsministers vom 30. Oktober 2002 über die Mindestanforderungen bezüglich der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz im Bereich der Nutzung von Maschinen durch Mitarbeiter während der Arbeit (GBl. Nr. 191, Pos. 1596 mit nachträglichen Änderungen), zur Implementierung der Richtlinie 2009/104/EG im polnischen Recht.
Ab dem Moment der Geltung der o. g. Verordnung haben wir Arbeiten im obigen Bereich für mehrere Dutzend Firmen aus verschiedenen Industriezweigen durchgeführt.
Die Kunden von SIMPTESTCERT haben das Recht, gegen die Entscheidung, die als Ergebnis des Konformitätsbewertungsprozesses ergangen ist, Berufung einzulegen und eine Beschwerde/Reklamation bezüglich der Richtlinie oder des Verfahrens im Zertifizierungsprozess einzureichen.
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